Recht der ausschliesslichen Briefbeförderung durch staatliche Unternehmen. Dieses Vorrecht stellt den "Postzwang" dar, der eine monopolistische Preisdifferenzierung ermöglicht. Das Postmonopol umfasst auch die Beförderung "offener" Briefsendungen (Karten, Drucksachen, Warenproben). Es schliesst dagegen nicht die Paketbeförderung ein; auch der Postpersonenverkehr und der Postgeldverkehr erfolgen in Konkurrenz zu anderen Unternehmen. Das Postmonopol i. w. S. galt in der Bundesrepublik bis zur Reform (Poststrukturgesetz) auch für die neueren Zweige der drahtlosen und drahtgebundenen Nachrichtenübermittlung: den Telegraphen-, Fernsprech- und Telexverkehr (Nachrichtenverkehr). Diese Postdienste werden in vielen Ländern (insb. in den USA) von privaten Unternehmen durchgeführt. (Paketdienst privater, Kurierdienst).
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