Der Einzelhandel bekommt die Presseprodukte zu vom Verlag festgesetzten Preisen vom Presse-Grosso. Pressegrossisten sind eine Distributionsstufe zwischen Verlagen und Einzelhandel. Sie sind re-gionale Gebietsmonopolisten. Die Grossisten haben die Auflage, alle Objekte zu vertreiben (Neutrali-tätspflicht) und sind an die Preisgestaltung der Verlage gebunden (Preisbindung). Das Absatzrisiko tra-gen allerdings die Verlage, da die Einzelhändler das Recht haben, nicht verkaufte Exemplare an den Grossisten zurückzugeben (Remissionsrecht). 2003 gab es rund 80 Grosso-Firmen, die 2,9 Milliarden Euro Umsätze erwirtschafteten und rund 116.000 Verkaufsstellen beliefert haben.
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