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Psychologischer Kaufzwang

Fallgruppe im Werberecht, die auf alle Techniken Bezug nimmt, bei denen ein Kun­de durch das Versprechen übermäßiger Vor­teile, Zugaben oder Werbegeschenke etc. in eine psychische Zwangslage gebracht wird, ein Gut zu kaufen, um einer peinlichen Situation zu entgehen (gefühlsbetonte Werbung, Suggestivwerbung). Psycholo­gischer Kaufzwang wird wettbewerbsrecht­lich als unlauterer Wettbewerb i.S.d. § 1 UWG interpretiert. Er steht neben dem physischen, moralischen und rechtlichen Kaufzwang.

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