Die rudimentäre Form des Vertragsvertriebs beruht auf der Verpflichtung der Partner, aufgrund einer generellen Jahresvereinbarung (Jahresgespräch) über den Umsatz, u.U. unter Berücksichtigung von speziellen Rabattformen wie Aktions-, Steigerungs-, Einführungs- oder Treuerabatten, einen jeweils auf einen Partner bezogenen Umsatz abzusichern. Solche Vereinbarungen über ein Geschäftsjahr umfassen Regelungen über folgende Tatbestände: Zielumsatz (Gesamtumsatz und nach Produktgruppen), (Umsatzzielabkommen) Sortiment (Führung aller Produktgruppen), Aktionen (Anzahl und Art der Aktionen), Stammplatz im Einzelhandel (marktanteilsgerechteKontaktstrecke), Leistungsvergütungen als absolute Beträge, u.U. gestaffelt nach alternativen Gesamt- oder Produktgruppenumsatzstufen, Jahresumsatzprämie.
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