zielt darauf, tatsächliche oder mögliche Betroffene gegen die negativen Auswirkungen der Rationalisierung abzuschirmen. Einer entsprechenden Politik stehen viele durch Gesetz oder Tarifvertrag gangbare Wege offen: · Verhinderung der drohenden Rationalisierung; · Verlangsamung des Rationalisierungsprozesses; · Ausgleichszahlungen; · Anpassungshilfen (Industriepolitik) Kritischer Punkt aller Maßnahmen ist die Suche nach Kriterien einer sachgerechten Abgrenzung des Kreises der Begünstigten. Die unmittelbar Betroffenen sind zwar meist eindeutig zu benennen; daneben gibt es aber in fast beliebigen graduellen Abstufungen mittelbar Belastete. Nicht selten wird der Rationalisierungsprozess auch von solchen Unternehmen abgewickelt, die (bzw. deren Beschäftigte) die späteren Lasten nicht treffen. So wurde der Kohlebergbau betroffen, als die Stahlindustrie zu energiesparenden Verhüttungsverfahren überging. Belastet werden aber auch Beschäftigte in einem Unternehmen, das den Anschluss an den technischen Fortschritt versäumt hat. Diese verlieren ihren Arbeitsplatz nicht wegen der durchgeführten, sondern wegen der unterlassenen Rationalisierung. Mittelbar verantwortlich gemacht werden kann dafür gleichwohl der Technologiewandel. Problematisch (und nicht zuletzt deshalb politisch umstritten) wird immer sein, ob und ggf. mit welcher Reichweite mittelbar Betroffene in Maßnahmen des Rationalisierungsschutzes einbezogen werden können bzw. sollen. Durch Verbote, tarifvertraglich oder steuerlich geforderte Zahlungen, die darauf abzielen, Rationalisierungen zu unterbinden, läßt sich zwar der absolute Schutz durchsetzen, gleichzeitig geht aber deren einkommenssteigernder Produktivitätseffekt verloren. Es kommt dann nicht zum Interessenausgleich. Partialinteressen setzen sich durch und belasten die Allgemeinheit. Sie zwingen ihr den Verzicht auf –> Wachstum auf. Den Vorzug verdienen deshalb Maßnahmen, die begleitend zum Rationalisierungsprozess dessen Lasten auffangen und breiter verteilen. Als Instrumente können hierfür vorzeitiges Altersruhegeld, Umschulungsund Fortbildungsmaßnahmen und entsprechende Mobilitätshilfen eingesetzt werden. Fehlt den Unternehmen die Investitionskraft, um den Anschluss bei Technologiesprüngen zu halten, könnte ihnen mit Bürgschaften oder Krediten geholfen werden. Erleichtert werden die Anpassungslasten auch dadurch, dass der Rationalisierungsprozess verlangsamt wird. Der Markt könnte wieder seiner sozialen Ausgleichsfunktion nachkommen, und die durch die Rationalisierung begründete Arbeitsersparnis ließe sich weitgehend durch natürliches Ausscheiden und freiwilligen Wechsel auf Grund entsprechender Lohndifferenzen ausgleichen. Literatur: Hagemann, H., Kalmbach, P. (1983)
Vorhergehender Fachbegriff: Rationalisierungskartell | Nächster Fachbegriff: Rationalisierungsschutzabkommen
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|