Passus der Anleihebedingungen, der sowohl Anleger als auch Schuldner ein vorzeitiges Kündigungsrecht (zu pari) einräumt. Wird keine
Kündigung ausgesprochen, verlängert sich die Laufzeit um den festgesetzten Zeitraum (z. B. drei bis fünf Jahre), meist in Verbindung mit gleichzeitiger Konditionsneufestsetzung für den gleichen Zeitraum.
Vorhergehender Fachbegriff: Retracement | Nächster Fachbegriff: Retractable Maturity Bond
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|