Das zuständige Hauptzollamt kann unter bestimmten Voraussetzungen vertrauenswürdigen Unternehmen aus Vereinfachungsgründen die Vorlage stark verkürzter Einzel-Zollanmeldungen genehmigen. Es sind dann in bestimmten Zeitabständen mit einer S. die vollständigen Angaben nachzureichen. S. a. Vereinfachte Verfahren. Eine S. auf Datenträgern ist zulässig. Vgl. ATLAS (vorherige Insellösung: ZADAT); Zollanmeldung für Einzelsendungen, Ergänzende Zollanmeldung.
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