Bei der Sanierungswürdigkeitsprüfung stehen die Interessen der Sanierungsbeteiligten (Alteigentümer, Geschäftspartner, neue Gesellschafter, Banken, Lieferanten, Staat) im Mittelpunkt. Während die Sanierungsfähigkeit grösstenteils aufgrund objektiv messbarer Fakten beurteilt wird, dominieren bei der Sanierungswürdigkeitsprüfung subjektive, wenn auch teilweise ökonomisch berechenbare, Überlegungen. Die Sanierungsbeteiligten müssen entscheiden, ob es für sie vorteilhafter ist, Sanierungsmassnahmen zu unterstützen oder darauf zu verzichten und damit den Untergang des Unternehmens zu riskieren. Die Lage des Unternehmens wird bei der Beurteilung der Sanierungswürdigkeit demnach aus der Sicht der Beteiligten analysiert, letztendlich können nur sie aufgrund ihrer subjektiven Risikoneigung die Frage der Sanierungswürdigkeit beantworten. Siehe auch Sanierungsmanagement (mit Literaturangaben), Sanierung sowie Unternehmenskrise.
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