Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Sichtzahlungsakkreditiv

begründet als unwiderrufliches unbestätigtes Dokumentenakkreditiv die feststehende Verpflichtung der akkreditiveröffnenden Bank („Importeurbank”) zur Zahlung an den akkreditivbegünstigten Expor­teur bei Sicht, d.h. gegen Einreichung der im Akkreditiv vorgeschriebenen Dokumente. Kurzbezeich­nung: Sichtakkreditiv. Sichtzahlungsakkreditive können — wie alle Dokumentenakkreditive — von einer sog. anderen Bank bestätigt werden (bestätigtes Dokumentenakkreditiv).

Vorhergehender Fachbegriff: Sichtwechsel | Nächster Fachbegriff: Side-Step-Zertifikate



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Festgeld | Zweites finanzmarktförderungsgesetz | Team Selling

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon