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Spartenaktien

sind Anteile, die Vermögensrechte (Gewinnanteil, Anteil am Liquidationserlös) an einem Unterneh­mensbereich verbriefen und somit eine besondere Eignung für die erfolgsabhängige Vergütung des Teilbereichsmanagements aufweisen. Rechtliche Restriktionen der Gestaltung bestehen v.a. in der Nichtteilbarkeit der Mitgliedschaftsrechte sowie der Haftung auch für die Verbindlichkeiten der Unter­nehmensteile, die nicht der Sparte zuzuordnen sind. Siehe auch  Aktie,   Aktienarten und  Ak­tiengesellschaft (mit Literaturangaben).

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