sind Anteile, die Vermögensrechte (Gewinnanteil, Anteil am Liquidationserlös) an einem Unternehmensbereich verbriefen und somit eine besondere Eignung für die erfolgsabhängige Vergütung des Teilbereichsmanagements aufweisen. Rechtliche Restriktionen der Gestaltung bestehen v.a. in der Nichtteilbarkeit der Mitgliedschaftsrechte sowie der Haftung auch für die Verbindlichkeiten der Unternehmensteile, die nicht der Sparte zuzuordnen sind. Siehe auch Aktie, Aktienarten und Aktiengesellschaft (mit Literaturangaben).
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