Zölle, die sich nach messbaren (z. B. m, 1 oder hl), wägbaren (wie kg oder t) und zählbaren (z. B. Stück) Maßstäben oder aus Kombinationen daraus (z. B. Volumen und Alkoholgehalt) bemessen. Dadurch soll der Einfluss von Schwankungen des Wertes der Ware auf den Zollbetrag ausgeschaltet werden. Der Gemeinsame Zolltarif der EG (GZT) enthält i. d. R. keine sp. Z. Gegensatz: Wertzoll. Vgl. Zollsätze.
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