(öffentliche Hand; engl.: general government). Der Begr. umfasst Zentralstaat (Zentralregierung), regionale und/oder lokale Gebietskörperschaften sowie Sozialversicherungseinrichtungen im Sinne des Europäischen Systems der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. In Deutschland sind dies Bund, Länder und Gemeinden sowie die Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung).
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