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Staffelregelung

Beim Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung kann zwischen Pauschal- und Staffelregelung gewählt werden. Damit entscheidet man sich für den Grad der Berufsunfähigkeit, ab dem die Berufsunfähigkeitsrente fällig wird. Bei der Staffelregelung wird je nach Vereinbarung die gestaffelte Leistung erbracht. Bei 25 oder 33 Prozent Berufsunfähigkeit erhält der Betroffene 25 bzw. 33 Prozent anteilige Rente, erst bei 66 bzw. 75 Prozent die volle Rentenleistung. Die Staffelregelung dürfte für die meisten Versicherten das günstigste Modell sein. Denn die Statistik zeigt, dass die Mehrzahl der Berufsunfähigkeiten nicht hoch ist. Zudem wächst die Rente mit, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert. Wofür man sich entscheidet, hängt aber auch von einem völlig anderen Aspekt ab: dem Beruf, den man zuletzt ausgeübt hat. Gegen die Staffelregelung spricht, wenn man eine ungelernte, angelernte oder wenig spezialisierte Tätigkeit ausübt.

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