Die gesetzliche Unfallversicherung wird von 108 Versicherungsträgern durchgeführt: * 35 gewerbliche Berufsgenossenschaften (einschliesslich See-Berufsgenossenschaft), * 20 landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften, * 53 Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, darunter * 18 Gemeindeunfallversicherungsverbände, * 4 Ausführungsbehörden des Bundes, * 15 Ausführungsbehörden der Länder, * 6 Städte-Eigenunfallversicherungen, * 10 Feuerwehr-Unfallkassen. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie führen die ihnen durch das Gesetz übertragenen Aufgaben in eigener Verantwortung mithilfe von Selbstverwaltungsorganen durch, stehen dabei aber unter staatlicher Aufsicht. Die Berufsgenossenschaften sind Träger der allgemeinen Unfallversicherung. Sie finanzieren sich über die Beiträge ihrer Mitglieder. Die jeweiligen Berufsgenossenschaften sind zuständig für alle Unternehmen und die in ihnen tätigen Versicherten. Sie sind nach Branchen strukturiert, agieren meist bundesweit; nur bei einzelnen Berufsgenossenschaften ist die Zuständigkeit regional begrenzt.
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