ist ein Unternehmen, das einen organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs.5 WpHG durch von ihm oder einem seiner Tochterunternehmen ausgegebene Wertpapiere im Sinne des § 2 Abs.1 S.1 WpHG in Anspruch nimmt oder die Zulassung solcher Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt beantragt hat.
siehe kapitalmarktorientiertes Unternehmen.
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