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Verkehrswegeplanung

auf Grundlage von integrierten Verkehrsprognosen der Nachfrage im Personen- und Güterverkehr für alle Verkehrszweige sowie nach Identifikation von Kapazitätsengpässen in den Netzen der Verkehrsträger konzipierte Neu- und Ausbauprojektion nach bundesweit und verkehrsträgerübergreifend vergleichbaren Maßstäben. Hinweise auf Bauwürdigkeit und Dringlichkeit geben Kosten-Nutzen-Analysen. Als Nutzenkategorien zählen u.a. Betriebs- und Zeitkostenersparnis, Reduzierung der Unfallfolgekosten, Verminderung von Umweltbelastungen durch Lärm und Abgase sowie Abbau regionaler Ungleichgewichte. Dem monetisierbaren Nutzen werden die Kosten für den Bau sowie die Mehraufwendungen für Betrieb und Unterhaltung der Maßnahmen gegenübergestellt. Bei den Bahnen ist neben einer Kosten-Nutzen-Analyse zusätzlich ein betriebswirtschaftlicher Rentabilitätsnachweis erforderlich. Bei den mit in Betracht zu ziehenden nicht monetisierbaren Aspekten handelt es sich um die ökologische und städtebauliche Beurteilung sowie die Berücksichtigung zusätzlicher Kriterien wie Nachfrageverlagerungen im Schienennetz, Anbindung an Anlagen des kombinierten Verkehrs (Verkehrsarten), Güterverkehrszentren, Häfen und Flughäfen sowie Verbindungen mit internationaler Bedeutung. Im Rahmen der ökologischen Beurteilung bzw. Umweltrisikoeinschätzung (für bestimmte Neubauvorhaben, z.B. über mehr als 10 km) wird die Charakteristik des durchfahrenen Raums geprüft, also Nutzungen und Funktionen, v.a. aber Konfliktbereiche wie Arten- und Biotopschutz, Wasser, Landschaftsbild, Erholungswert und Kulturdenkmäler. Ein Beispiel für derartige Verkehrswegeplanung ist der Bundesverkehrswegeplan 1992 (BVWP \'92) mit Perspektive bis zum Jahr 2010. Vor weiterem Neu- und Ausbau haben darin allerdings die Abarbeitung des Nachholbedarfs in den neuen Bundesländern und die verkehrssichere Erhaltung der bestehenden Bundesverkehrswege in den alten Bundesländern Vorrang.

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