Rechtliche und wirtschaftliche Vereinigung von zwei oder mehreren zuvor selbstständigen Unternehmen. Eine solche V. wird durch die Aufnahme eines anderen Unternehmens oder durch die Bildung eines neuen Unternehmens vollzogen. Dabei erfolgt die Übertragung des gesamten Vermögens eines Rechtsträgers auf einen anderen/neu gegründeten Rechtsträger im Wege der Gesamtrechtsnachfolge unter Auflösung ohne Abwicklung.
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