Viele Versicherungsunternehmen bieten vorläufigen Versicherungsschutz. Beispielsweise Lebensversicherer für den Todesfall in begrenzter Höhe. Voraussetzung für diesen Versicherungsschutz ist, dass der erste Betrag gezahlt oder eine Ermächtigung zum Beitragseinzug erteilt worden ist. Der vorläufige Versicherungsschutz beginnt vor dem eigentlichen Versicherungsschutz und endet mit dem Beginn des regulären Versicherungsschutzes oder mit der Ablehnung des Versicherungsantrags.
Vorhergehender Fachbegriff: Vorläufige Deckungszusage | Nächster Fachbegriff: Vorleistung
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|