Ein Versicherer signalisiert einem Kunden, dass es zu einem Versicherungsvertrag kommen wird. Bei den verschiedenen Versicherungsarten kann eine solche Deckungszusage ganz unterschiedlich sein. Meist dürfte es sich um eine schriftliche Bestätigung handeln. Die vorläufige Deckungszusage ist ein eigenständiges Rechtsverhältnis, das mit dem späteren Versicherungsvertrag nichts zu tun hat. Denn der Versicherungsantrag kann durchaus von der Versicherungsgesellschaft abgelehnt werden. Die vorläufige Deckung endet mit der Zahlung der Erstprämie und der Zusendung des Versicherungsscheins. Sie richtet sich nach dem beantragten Versicherungsumfang. Bei der Kfz-Versicherung beispielsweise erhält der Kraftfahrzeughalter eine Doppelkarte. Diese bestätigt, dass der Fahrzeughalter eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung hat. Üblicherweise ist die Aushändigung die Zusage einer vorläufigen Deckung. Durch diese vorläufige Deckungszusage erhält man Versicherungsschutz vom Zeitpunkt der behördlichen Zulassung bis zu dem Zeitpunkt, an dem man die Versicherungsprämie zahlt.
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