oder Auszahlungsakkreditiv. Seltene Bez. f. Dokumentenakkreditiv, bei dem die eröffnende Bank (bei einem bestätigten Akkreditiv auch die bestätigende Bank) verpflichtet ist, bei Vorlage der vereinbarten Dokumente und ordnungsgemäßer Erfüllung der Akkreditivbedingungen den Akkreditivbetrag zu zahlen. Vgl. Akzeptakkreditiv oder Wechselakkreditiv.
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