Aufgabe der am 13.02.1912 in Berlin gegründeten Zentrale (auch Wettbewerbszentrale genannt) ist die Bekämpfung unlauteren Wettbewerb sowie die Beteiligung an der Rechtsforschung. Die Zentrale arbeitet mit den Spitzenverbänden der gewerblichen Wirtschaft zusammen. Sie kann die Klagebefugnis nach § 13 Abs.2 Nr.2 und Abs.3 UWG, § 2 Abs. 1 ZugabeVO, § 12 Rabattgesetz und § 13 AGB-Gesetz ausüben. Neben der Wettbewerbszentrale in Frankfurt (Anschrift: Landgrafenstraße 24 B, 6380 Bad Homburg vdH) bestehen im Bundesgebiet 7 Zweigstellen. Die Wettbewerbszentrale hat über
1. 000 Mitglieder und bearbeitet pro Jahr ca. 12.000 Beschwerdefälle. Offizielles Organ der Wettbewerbszentrale ist die monatlich erscheinende Zeitschrift ’Wettbewerb in Recht und Praxis (WRP)’, in der regelmäßig über die Arbeit der Wettbewerbszentrale berichtet wird.
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