(Steuerrecht). Bei den steuerlichen Wirkungen auf Entscheidungen unterscheidet man Zinseffekte, sowie Progressionseffekte und Bemessungsgrundlageneffekte. Eine herausragende Rolle spielen diese Effekte im Rahmen der Steuerbilanzpolitik. Zinseffekte entstehen bei mehrperiodigen Betrachtungen. Steuerbemessungsgrundlagen sind über die Totalperiode, für die eine Entscheidung Wirkungen entfaltet, häufig für alle unterschiedlichen Alternativen gleich hoch. In der Steuerbilanzpolitik geht es beispielsweise um die Entscheidung, ob Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens planmässig über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden sollen oder ob sie im Rahmen der Ausübung der Bewertungsfreiheit des § 6 Abs. 2 EStG im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Eine höhere Abschreibung im Anschaffungsjahr führt zwangsläufig zu niedrigeren Betriebsausgaben in den kommenden Perioden. Die Unterschiede in der zeitlichen Struktur der Bemessungsgrundlagen führen zu einer anderen Fälligkeit der Steuern. Durch die Abzinsung im Rahmen der Kapitalwertberechnung ergeben sich sog. Zinseffekte (Zeiteffekte). Siehe auch Steuerlehre, Betriebswirtschaftslehre (mit Literaturangaben).
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