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Zollbeschau

zollrechtliche Überprüfung der Angaben einer Zollanmeldung, vor allem Menge und Beschaffenheit des   Zollguts, meist stichprobenartig. Das Ergebnis wird im   Zollbefund festgehalten. Siehe auch   Zoll.

Zollamtliche Überprüfung der Menge und Beschaffenheit des Zollgutes. Der Zollbeteiligte (Zollanmelder) hat der Gestellungspflicht nachzukommen. Für das Zollamt gibt es aber keine Zollbeschauungspflicht. Bei der Z. werden meistens nur Stichproben gemacht.

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