zollrechtliche Überprüfung der Angaben einer Zollanmeldung, vor allem Menge und Beschaffenheit des Zollguts, meist stichprobenartig. Das Ergebnis wird im Zollbefund festgehalten. Siehe auch Zoll.
Zollamtliche Überprüfung der Menge und Beschaffenheit des Zollgutes. Der Zollbeteiligte (Zollanmelder) hat der Gestellungspflicht nachzukommen. Für das Zollamt gibt es aber keine Zollbeschauungspflicht. Bei der Z. werden meistens nur Stichproben gemacht.
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