(engl.: draw back). Bes. Verfahren der Erstattung oder Erlassung von Einfuhrabgaben im Rahmen des aktiven Veredlungsverkehrs. Z. wird gewährt, wenn die zunächst in den freien Verkehr übergeführte Nichtgemeinschaftsware nach einer Bearbeitung oder Verarbeitung im Zollgebiet (oder auch in unverändertem Zustand) nachweislich und innerhalb einer bestimmten Frist wieder ausgeführt wird. Vgl. -* Nichterhebungsverfahren.
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