Dienststellen der Hauptzollämter. Ihre Aufgabe ist es, die tatsächliche Aus-, Ein- und Durchfuhr zu überwachen, die zu erhebenden Einfuhrabgaben festzusetzen und auch zu vereinnahmen. Ausfuhrseitig werden bei den Z. alle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Gestellung zur Ausfuhr, der Ausfuhrüberwachung und der Ausstellung der Präferenzpapiere wahrgenommen. Bei ihnen werden die Versandverfahren eröffnet und beendet. Einfuhrseitig gehören zu den Aufgaben der Z.: Erfassung der eingeführten Waren, vorübergehende Verwahrung gestellter Waren, Annahme und Prüfung der Zollanmeldung (u. a. Beschau, Prüfung der Einhaltung der Vorschriften über die Verbote und Beschränkungen für den Warenverkehr, insb. der Einfuhrliste, Anerkennung von Präferenzpapieren), Berechnung der Einfuhrabgaben und deren buchmäßige Erfassung, Überlassung der Waren zum angemeldeten Zollverfahren, Sicherstellung und Beschlagnahme der Waren, wenn deren Überlassung unzulässig ist oder nicht in Anspruch genommen wird.
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