Wenn bei Durchführung einer Emission mehr Zeichnungswünsche eingehen, als Kapital vorhanden ist, spricht man von einer Überzeichnung (Beispiel: Neueinführung der Telekom-Aktie). In diesen Fällen werden die vorliegenden Zeichnungswünsche entsprechend anteilig gekürzt.
Siehe auch: Repartieren
Ist gegeben, wenn die Nachfrage bzw. gezeichneten Beträge die Menge neu emittierter Wertpapiere übersteigt. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, wie folgt zu reagieren: Beschränkung der Zuteilung (Repartierung) oder Erhöhung des Emissionsbetrages. Beruht die Überzeichnung auf einer spekulativ bedingten Nachfrage, spricht man von Konzertzeichnung.
Bei einer Ausschreibung einer Wertpapieremission übersteigen die nachgefragten Mengen das mit der Emission gemachte Angebot. Bei dieser Situation kann mit verschiedenen Verfahren zugeteilt werden.
Wenn die Nachfrage nach einer neuen Aktie größer ist als das Angebot, spricht man von Überzeichnung (Zeichnung). Die Zuteilung der Aktien erfolgt in diesem Fall nach fester Quote, das heißt, jeder Zeichner (Kaufinteressent) erhält einen bestimmten Prozentsatz des vom ihm georderten Papiers. Mitunter wird über die Zuteilung der neuen Aktien auch per Los entschieden.
Bei der Emission von Wertpapieren, wenn die Summe der gezeichneten Beträge den Gesamtbetrag der Wertpapiere übersteigt. Ggs.: Unterzeichnung.
Siehe auch: Placierung.
Begr. f. d. Sachverhalt, dass die Nachfrage bzw. der insg. gezeichnete Betrag das tatsächliche Volumen einer Emission überschreitet. Die Differenz kann durch Repartierung (Beschränkung der Zuteilung) oder durch Erhöhung des Emissionsbetrages ausgeglichen werden.
Vorhergehender Fachbegriff: Überzeichnung | Nächster Fachbegriff: Überziehung
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|