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Ausschreibung

Submission. Öffentliche Aufforderung an Interessenten, für eine genau spezifizierte benötigte Leistung verbindliche Angebote einzureichen. Für die öffentliche Hand ist die Auftragsvergabe in Form einer Ausschreibung häufig Pflicht, um »Vetternwirtschaft und Klüngelei« vorzubeugen und das preisgünstigste Angebot auswählen zu können.

Tender, Offre Publique d’Achat
Im In- und Ausland gebräuchliche Form der öffentlichen Bekanntgabe von Bedingungen, zu denen ein Vertragsangebot erwartet wird. Ausschreibungen werden sowohl von staatlichen, halbstaatlichen, kommunalen und öffentlichen Betrieben als auch von privaten Unternehmen vorgenommen. Zweck der Ausschreibung ist es, durch Preis- und Qualitätsvergleich das günstigste Angebot herauszufinden. Es werden offene und beschränkte Ausschreibungen unterschieden. Im ersten Fall kann jeder Anbieter zum Zuge kommen, im zweiten Fall ist der Kreis der möglichen Interessenten durch eine Bieterliste beschränkt. Die Anforderungen der ausschreibenden Stelle werden in der Regel in einem Lastenheft (Cahier de Charge) zusammengefaßt. Angebote beruhen heute vielfach auf dem «Leitfaden für die Abfassung von Verträgen über die Erstellung von großen Industrieanlagen» der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen. In der Regel wird im Zusammenhang mit dem konkreten Ausschreibungsverfahren vom Bieter die Vorlage einer Bietungsgarantie verlangt. Internationale Ausschreibungen werden in Deutschland von der Bundesstelle für Außenhandelsin formation (BfAI) oder in einschlägigen Fachblättern publiziert.

(englisch: tender). Öffentliche Bekanntgabe von Bedingungen (evtl. in Form eines »Lastenheftes«), zu denen ein Vertragsangebot (Offerte) erwartet wird. Beispielsweise im Falle von öffentlichen Bauvorhaben oder bei der Beschaffung von Rüstungsmaterial. Die meisten öffentlichen Aufträge dürfen ohne Ausschreibung nicht vergeben werden. Die für die Vergabe öffentlicher Aufträge maßgebenden Grundsätze sind in der VOB oder VOL in Form von Verwaltungsvorschriften niedergelegt. Ausschreibungen gibt es auch von seiten Privater, auch hierbei kann auf VOB /VOL als Vertragsbestandteil zurückgegriffen werden.

Die Ausschreibung (Submission) ist ein Verfahren des Beschaffungsmarketing, das bei komplexen Investitionsgütern, d.h. i.d.R. im Anlagengeschäft und im Systemgeschäft, angewendet wird. Neben der Ausschreibung von Projekten durch industrielle bzw. gewerbliche Nachfrager spielen die Ausschreibungen von öffentlichen Auftraggebern eine besondere Rolle (öffentliche Ausschreibung).

Durch eine Ausschreibung werden eine Reihe (beschränkte Ausschreibung) oder alle potenziellen Lieferanten (unbeschränkte Ausschreibung) z.B. durch ein Zeitungsinserat oder über das Internet aufgefordert, Angebote über eine konkrete Leistung in Form von Leistungsbeschreibungen (Lastenheft) abzugeben. Man spricht hierbei auch von einem Verfahren der organisierten Konkurrenz. Durch die Ausschreibung sollen der Wettbewerb zwischen den Anbietern aufrechterhalten sowie eine höhere Transparenz und Vereinheitlichung der Angebote erreicht werden (vgl. Kotler/ Bliemel, 2001, S. 4061L).

Der Ausschreibungsprozess und die Vergabe des Auftrags sind durch Regeln bestimmt. Es wird eine Anbietungsfrist gesetzt, bis zu der Angebote entgegengenommen werden. Während der Anbietungsfrist werden die Offerten vertraulich behandelt. Nach Angebotseröffnung können keine abgegebenen Angebote verändert und auch keine zurückgezogen werden. Nachverhandlungen sollen so ausgeschlossen werden. Die Erteilung des Angebots erfolgt nach bestimmten Regeln an den günstigsten Anbieter.

Insbesondere der Ausschreibungs- und Beschaffungsprozess der öffentlichen Hand ist sehr stark formalisiert. Zur Anwendung kommen dabei für Anbieter z.B. die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) und die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB).

Im Gegensatz zur Ausschreibung erfolgt die Auftragsvergabe bei der freihändigen Vergabe nach freiem Ermessen der Beschaffungsstelle (vgl. Kotler/Bliemel, 2001, S. 409).

Eine zunehmende Bedeutung gewinnen Ausschreibungen in Form so genannter Reverse Auctions im Internet. Private und/oder gewerbliche Abnehmer fordern dabei Anbieter zur Abgabe eines Angebotspreises auf. Während der »Auktionszeit« herrscht dabei i.d.R. Preistransparenz, d.h. allen Anbietern sind die jeweils aktuellen Preise bekannt.

Reverse Auctions können sowohl von einzelnen Nachfragern oder in Form von Kooperationen durchgeführt werden.

(Submission) öffentliche Bekanntgabe eines Bedarfes und der allgemeinen Leistungsbedingungen. Damit soll ein Anbieterwettbewerb ausgelöst werden. Ausschreibungen sind immer dann sinnvoll, wenn bezüglich der zu beschaffenden Leistungen keine Marktpreise existieren; dies ist regelmässig bei individuellen Gütern (Bauleistungen, Sonderanfertigungen) der Fall. Für Beschaffungen der öffentlichen Hand (öffentliche Aufträge) ist die öffentliche Ausschreibung zwingend vorgeschrieben, um Chancengleichheit im Wettbewerb und Nachprüfbarkeit sicherzustellen (Bestimmungen der VOL und VOB). In Ausnahmefällen kann der Adressatenkreis einer Ausschreibung auf vorab ausgewählte Bieter beschränkt werden (sog. beschränkte Ausschreibung).   Literatur: Daub, W.lMeierrose, RJEberstein, H. H. (Hrsg.), Kommentar zur VOL/A, 3. Aufl., Düsseldorf 1985.

Ausschreibung/Submission ist eine öffentlich gemachte Aufforderung (z. B. durch den Staat) an interessierte Unternehmen, ein Angebot für eine Lieferung oder Leistung einzureichen. Den Zuschlag erhält derjenige, der das preisgünstigste Angebot unterbreitet.

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