erfolgt mit Hilfe von Akkordlohn-scheinen. Diese werden kostenstellenweise nach Arbeiternummern gegliedert und zum Zweck der Lohnabrechnung und der Personalkostenkontrolle gesammelt. Auf der Grundlage der Daten der Akkordlohn-scheine kann eine Auswertung in zwei Richtungen vorgenommen werden: 1. Summe der pro Kostenträger aufgewendeten Akkordminuten und 2. Ermittlung der Akkordlöhne pro Kostenträger durch Multiplikation der Akkordminuten mit den zugehörigen Minutenfaktoren.
Vorhergehender Fachbegriff: Akkordlohn | Nächster Fachbegriff: Akkordlohnformen
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|