umfaßt die Kontrolle aller Personalkosten und Personalnebenkosten, dabei spielt allerdings die Kontrolle der Einzellohnkosten die wichtigste Rolle. Die Personalkostenkontrolle wird im allgemeinen kostenstellenweise (Kostenstelle) vorgenommen, da Abweichungen zwischen den geplanten Personalkosten und den am Ende der Periode entstandenen Ist-Personalkosten bei bestimmten Ursachen (z.B. Zusatzlöhne wegen Wartezeiten aufgrund schlechter Arbeitsorganisation) von den Kostenstellenleitern verantwortet werden müssen (= Einzellohnkostenabweichung). Auch die Einzellohnkosten werden in der Plankostenrechnung zum Zweck der Kostenkontrolle nicht direkt auf die Kostenträger verrechnet; die unter Verwendung von Zeit- oder Geldakkorden ermittelten Planwerte werden vielmehr kostenstellenweise erfaßt und der Einzellohnkostenplanung gegenübergestellt. Ergänzt wird die Lohnkostenkontrolle noch durch eine Kontrolle der Zusatzlöhne.
Vorhergehender Fachbegriff: Personalkosten | Nächster Fachbegriff: Personalkostenplanung
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|