Die betriebliche Planung der Personalkosten ist integrativer Bestandteil des Gesamtsystems der betrieblichen Planung. Sie dient sowohl der Vorkalkulation als auch der innerbetrieblichen Lenkung und der Kostenkontrolle. Ihre Aufgaben gleichen somit denen der Plankostenrechnung, in deren Rahmen die Personalkostenplanung häufig durchgeführt wird.
Die Personalkostenplanung geht in 4 Schritten vor sich.
1. Die Vorgabezeit pro produzierter Mengeneinheit. Häufig ermittelt als REFA- oder Akkordzeit.
2. Die Vorgabezeit pro Monat und Kostenstelle.
3. Beide Zeiten sind mit dem zutreffenden Grundlohn zu multiplizieren.
4. Planung der Gehälter.
Planung der Vorgabezeiten:
1. Entstehen in einer Kostenstelle
keine Vorbereitungszeiten, dann ist die Planarbeitszeit zugrunde zu legen.
2. Fallen dagegen auch Rüstzeiten an, so kann man mit einer Planrüstzeitrelation die Rüstzeit auf die Planarbeitszeit umrechnen oder bei hohem und wechselndem Rüstkostenanteil die Rüstzeiten einzeln erfassen. Verwendet man als Bezugsgröße Maschinenstunden, so ist zunächst zu prüfen, ob ein konstantes Bedienungsverhältnis vorliegt oder nicht. Bei einem konstanten Bedienungsverhältnis sind Maschinenstunden und Planarbeitszeit stets proportional, so daß die beiden Maßgrößen austauschbar sind. Beim variablen Bedienungsverhältnis muß dagegen die Planarbeitszeit einzeln erfaßt werden.
- Zusatzlöhne bei Akkordlohn sollen niedrig angesetzt werden, um den normativen Charakter der Plankosten zu erhalten. Unter Berücksichtigung der Kostenremanenz sollten nicht mehr als 3 % der geplanten Personalkosten geplante Zusatzlöhne sein.
- Hilfslöhne werden auf die Planbeschäftigung bezogen. Sie sind niedrig anzusetzen, um Kostenremanenzen zu vermeiden. Eine Auflösung in fixe und variable Hilfslöhne kann oft nach Erfahrungssätzen vollzogen werden.
- Mehrarbeitszuschläge zählen im allgemeinen zu den variablen Kosten. Eine Ausnahme stellen z.B. die Löhne für bestimmte Reparaturwerkstätten dar, die unabhängig von dem tatsächlichen Reparaturanfall stets betriebsbereit sein müssen. Bei der Gehaltsplanung ist die Bezugsgröße die Zahl der Angestellten pro Kostenstellen, wobei zu klären ist, wie die Angestellten, die in mehreren Kostenstellen tätig sind, auf diese verteilt werden sollen. Dieses Problem wird häufig mittels eines Bereichszuschlags oder mittels Zurechnung zu einer Bereichskostenstelle gelöst. Mit Ausnahme des Falles, in dem mehrere Angestellte zugleich ähnliche Tätigkeiten verrichten, sind Gehälter meist fixe Kosten (Proportionalisierung der Personalkosten). Personalnebenkosten werden nach Verrechnungssätzen pro Arbeitsstunde oder pro Lohn- bzw. pro Gehaltsempfänger zugeschlagen. Ihre Auflösung erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie die Proportionalisierung der übrigen Personalkosten.
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