Angestellter ist ein Begriff. der sich heute nicht mehr klar von dem Begriff ”Arbeiter abgrenzen lässt. Typisch für den Angestellten ist jedoch: Er steht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis und wird monatlich mit einem festen Gehalt und nicht nach Stunden oder erbrachter Leistung entlohnt. Er gehört in aller Regel der Rentenversicherung für Angestellte an. Er hat eine eigene Gruppenposition im Betriebsverfassungsrecht (Betriebsverfassungsgesetz 1972). Er hat eine gesetzlich vorgeschriebene Vertretung (Repräsentation) ins Betriebsrat und in den Organen der Mitbestimmung. So müssen nach dem Betriebsverfassungsgesetz 1972 Arbeiter und Angestellte entsprechend ihrem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein. wenn dieser aus mindestens drei Mitgliedern besteht. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz ist leitender Angestellter. wer Unternehmensoder betriebsleitende Aufgaben wahrnimmt und ins Wesentlichen frei von Weisungen handelt. Im Zweifel ist leitender Angestellter. Wer aus Anlass der letzten Wahl des Betriebsrats u. a. den leitenden Angestellten zugeordnet worden ist oder einer Leitungsebene angehört. auf der im Unternehmen überwiegend leitende Angestellte vertreten sind, oder ein regelmäßiges Jahreseinkommen erhält. das für leitende Angestellte in dem Unternehmen üblich ist, oder (falls immer noch Zweifel bestehen) ein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt über der dreifachen Bemessungsgrenze der Sozialversicherung erhält. In einem Unternehmen mit mindestens 1 leitenden Angestellten kann ein Sprecherausschuss der leitenden Angestellten gebildet werden. Diese Ausschüsse vertreten - wie der Betriebsrat - Belange der Gruppe gegenüber der Unternehmensleitung. Im Mitbestimmungsgesetz 1976 erhielten die leitenden Angestellten ein Vertretungsrecht auf der Arbeitnehmerseite im Aufsichtsrat.
Arbeitnehmer, der in Abgrenzung zum Arbeiter vorwiegend geistige Arbeit leistet. Er ist kaufmännischer Angestellter (§§59ff. HGB), wenn er bei einem Kaufmann zur Leistung kaufmännischer Dienste angestellt ist, gewerblich technischer Angestellter (§§ 133 eff. GewO), wenn er in einem Gewerbebetrieb zur Leistung nichtkaufmännischer Dienste tätig ist, und Angestellter des öffentlichen Dienstes, wenn er bei einer juristischen Person des öffentlichen Rechts beschäftigt ist.
1. im allgemeinen Arbeitnehmer, die hauptsächlich nichtkörperliche, verwaltende Tätigkeiten ausüben. 2. kaufmännische Angestellte sind Handlungsgehilfen nach § 59 HGB. 3. leitende Angestellte sind nach § 5 Abs. 3 BetrVerfG jene Arbeitnehmer, welche »zur selbständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt sind oder Generalvollmacht oder Prokura haben oder im wesentlichen eigenverantwortlich Aufgaben wahrnehmen, die ihnen regelmäßig wegen deren Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung des Betriebs im Hinblick auf besondere Erfahrungen und Kenntnisse übertragen werden«. Das Gesetz entspricht mit dieser Festlegung jedoch nicht der Praxis. Durch empirische Forschung ergaben sich folgende Merkmale: Vertretungsrecht für die Unternehmung nach außen, Zugehörigkeit zu einer bestimmten Leitungsebene, bestimmtes Jahreseinkommen, bestimmte Personal- und Sachverantwortung. Interessenvertretungen der Angestellten sind die DAG und die ULAngestellte
Mangels einer allgemeinen gesetzlichen Regelung bestimmt sich die Zuordnung eines Arbeitnehmers zu der Gruppe der Angestellte und der Arbeiter nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts in erster Linie danach, wie seine Tätigkeit von der Auffassung der im konkreten Fall beteiligten Berufsgruppen bewertet wird. besteht keine feste Auffassung, so ist i. d. R. A., wer kaufmännische oder büromäßige Arbeit leistet, sowie wer eine überwiegend leitende, beaufsichtigende oder vergleichbare Tätigkeit ausübt. Reichen diese Maßstäbe nicht aus, so bleibt entscheidend, ob nach dem Gesamturteil der von den Arbeitnehmern verrichteten Arbeiten die geistige Leistung im Vordergrund steht (s. BAG vom 24. 07. 57 und vom 29. 11. 58, AP 5 und 12, § 59 HGB). Die Bedeutung des Angestelltenstatuszeigt sich vor allem im Arbeitsrecht, z. B. bei der Art der Vergütung, derLänge der Kündigungsfristen, derLohnfortzahlung, der Vertretung imBetriebsrat ferner hinsichtlich desbesonderen Kündigungsschutzes fürältere Angestellte Im sozialversicherungsrechtlichen Sinne ist die Unterscheidung Arbeiter Angestellte in der Krankenversicherung bedeutsam, weil Angestellte nurbis zu einer bestimmten Verdiensthöhe der Versicherungspflicht unterhegen.
In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Angestellte im Sinne des Arbeitsrechts sind im Gegensatz zu den Arbeiterinnen solche Beschäftigte, deren Tätigkeit überwiegend nicht in körperlicher, sondern in geistiger Arbeit besteht und denen ein größeres Maß von Selbständigkeit und Verantwortung gegenüber dem Gesamtbetrieb eingeräumt ist.
Dazu gehören: Leitende Angestellte. Büroangestellte, Verwaltungsangestellte, Wissenschaftliche Angestellte, technische Angestellte bis hin zu den Kassierern an der Kaufhauskasse. Vor allem in den Dienstleistungsbereichen mit Aufgaben in der Distribution. Zirkulation und Reproduktion arbeiten Angestellte. Sie werden allgemein der Arbeiterinnenklasse zugerechnet und ihre Zahl wächst kontinuierlich gegenüber den produzierenden Arbeitern. Ihre ehemals privilegierte soziale Lage und Arbeitsbedingungen gleichen sich immer stärker den anderen Teilen der Arbeiterinnenklasse an. Angestellte in leitender Funktion werden der Mittelklasse oder gar der Kapitalistenklasse zugeordnet.
>Arbeiterinnenklasse, >Klassen
Vorhergehender Fachbegriff: Angestelltenrentenversicherung | Nächster Fachbegriff: Angestellter, leitender
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|
|