mit Sitz in Kassel. Oberste Instanz im Rahmen der Arbeitsgerichtsbarkeit (Arbeitsgericht).
(BAG)
oberster
Gerichtshof des Bundes im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik
Deutschland. Das Gericht entscheidet in letzter Instanz vor allem über
Revisionen und Rechtsbeschwerden gegen Urteile der Landesarbeitsgerichte und
über Sprungrevisionen bzw. -beschwerden, mit denen ein Verfahren bei den
Landesarbeitsgerichten umgangen wird. Das BAG entscheidet durch Senate, die
mit drei Berufsrichtern sowie je einem oder zwei ehrenamtlichen Richtern aus
den Kreisen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber besetzt sind. Verwaltung und
Dienstaufsicht obliegen dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung im
Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz. Rechtsgrundlage ist das
Arbeitsgerichtsgesetz in der Fassung vom 2. 7.1979. Sitz ist Kassel.
(BAG). Sitz: Erfurt. Das BAG ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland in Sachen der Arbeitsgerichtsbarkeit. Diese ist dreistufig aufgebaut und besteht aus den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem BAG. Grundsätzlich ist die Revision gegen ein Urteil eines Landesarbeitsgerichts beim BAG nur möglich, wenn sie im Urteil zugelassen wurde. Dies ist dann der Fall, wenn der Rechtsstreit von grundsätzlicher Bedeutung ist und der allgemeinen Klärung von Rechtsfragen dient. Aufgabe des BAG ist - neben der Verwirklichung der Gerechtigkeit im Einzelfall - v. a. die Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und dessen Fortbildung. http://www.bundesarbeitsgericht.de
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