1. Funktion der Geschäftsführung einer Bank. 2. Institution, die die Geschäfte einer Bank führt. 3. I. w. S. alle Bereiche einer Bank, die nicht im aktiven Kundengeschäft stehen. 4. Bez. f. das Gebäude, in dem die Geschäftsleitung bzw. Bankunternehmensverwaltung domiziliert.
In der Wirtschaftssoziologie: administration, allgemeine Bezeichnung für die überwachende, disponierende Tätigkeit im Umgang mit Gütern, Tätigkeiten und Leistungen, die nach vorgefassten Regeln geplant und stetig abläuft. Insofern umschliesst Verwaltung die Verwaltung privater Haushaltungen, kapitalistischer Betriebe und staatlicher Institutionen.
Bürokratie, öffentliche Verwaltungsbetriebe
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