Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Leistung

im wirtschaftlichen Sinne jedes Ergebnis eines zielgerichteten und produktiven Einsatzes von personalen, materiellen und/oder immateriellen Produktionsfaktoren und/oder Faktorkombinationen. Im betrieblichen Rechnungswesen wird unter Leistung das ausschließlich im Rahmen des erklärten Leistungserstellungsprogramms erfasste bewertete Produktionsergebnis eines Unternehmens verstanden. Auch immaterielle Güter, wie beispielsweise Patente, sind Bestandteil der Leistung. Ertrag; Gegensatz Kosten.

Leistung bildet ein Begriffspaar mit den Kosten und gehört zu den Grundbegriffen des Rechnungswesens.

Man versteht unter Leistung in Geld bewertete, aus dem betrieblichen Produktionsprozeß hervorgegangene Güter einer Abrechnungsperiode (= wertmäßiger Output). Seltener wird Leistung als mengenmäßiger Output (= produzierte Stückzahl, bearbeitete Akten) interpretiert.

Zwischen Leistung und dem verwandten Begriff Ertrag muß eine Abgrenzung erfolgen, da den Andersleistungen Erträge in anderer Höhe, den Zusatzleistungen keinerlei Erträge gegenüberstehen.

Neben dem wirtschaftlichen Leistungsbegriff kennt man den naturwissenschaftlichen Leistungsbegriff. Danach ist Leistung der Quotient aus Arbeit und hierfür benötigter Zeit.

Es gilt:

Leistung = Arbeit / Zeit

Hinweis:
Weil die aus dem Betrieb hervorgehenden Leistungen letztlich die Kosten tragen müssen, nennt man die betrieblichen Leistungen auch Kostenträger, wobei Absatzleistungen und innerbetriebliche Leistungen zu unterscheiden sind.


Leistung ist das Ergebnis von Arbeit (von Menschen, von Betrieben und Teilen eines Betriebes, von Maschinen). Leistung wird oft bewertet nach Menge und/oder Qualität und/oder Wert. In der Kommunalverwaltung werden Elemente von Produkten als "Leistungen" bezeichnet, während im Bundesbereich dafür die Bezeichnung "Teilprodukte" oder "Aufträge" verwendet wird. Zur Bedeutung im Rahmen der KLR.

Siehe Kosten- und Leistungsrechnung

1. Im technischen Sinne:

2. Betriebswirtschaftlich: Analoger Begriff zu den Kosten: Leistung ist danach das bewertete Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (Kombination von Produktionsfaktoren) und besitzt somit ähnliche Merkmale wie der Kostenbegriff: Entstehen von Gütern, Betriebsbezogenheit (Zielbezogenheit), Bewertung der Güter.

Der Begriff der Leistung wird in der Betriebswirtschaftslehre in unterschiedlichem Sinne gebraucht. Einmal wird darunter die Menge der erstellten Sachleistungen oder Dienstleistungen verstanden. Zum anderen wird er auf die Arbeitsleistung von Arbeitskräften bezogen, um den Leistungsgrad zu schätzen. Schließlich wird er im Sinne von Intensität der Betriebsmittel verstanden.

In der Gesundheitswirtschaft:

Das Ergebnis des Einsatzes von Produktionsfaktoren im Rahmen eines Produktionsprozesses, gemessen als Erlös oder als Menge und Qualität von durch den Einsatz der Produktionsfaktoren erzeugten Produkten oder erbrachten Dienstleistungen.

Im Gesundheitswesen bezeichnet der Begriff Dienstleistungen und Produkte, die insbesondere zur Vorbeugung, Verhütung und Behandlung von Krankheiten bestimmt sind. Hierzu zählen vor allem die ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlung, die Versorgung mit Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln, die häusliche Krankenpflege, die Krankenhausbehandlung sowie die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und sonstige Leistungen.

Der Begriff der Leistung selbst wird jedoch nicht definiert. So wird im Sozialgesetzbuch V (SGB V) von den Leistungen bzw. dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gesprochen. Erbracht werden diese Leistungen von den Leistungserbringern, also den Vertragsärzten, den zugelassenen Krankenhäusern und so weiter, mit denen die GKV entsprechende Vereinbarungen abschließt, die die Leistungserbringer zur Erbringung der jeweiligen Leistungen verpflichtet.

In § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB V heißt es unter der Überschrift „Leistungen“:

(1) Die Krankenkassen stellen den Versicherten die im Dritten Kapitel genannten Leistungen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 12) zur Verfügung, soweit diese Leistungen nicht der Eigenverantwortung der Versicherten zugerechnet werden.


In § 11 SGB V werden die von der GKV zu gewährenden Leistungsarten näher beschrieben. Dort heißt es:

(1) Versicherte haben nach den folgenden Vorschriften Anspruch auf Leistungen

1. (weggefallen)

2. zur Verhütung von Krankheiten und von deren Verschlimmerung sowie zur Empfängnisverhütung, bei Sterilisation und bei Schwangerschaftsabbruch (§§ 20 bis 24b),

3. zur Früherkennung von Krankheiten (§§ 25 und 26),

4. zur Behandlung einer Krankheit (§§ 27 bis 52),

5. des Persönlichen Budgets nach § 17 Abs. 2 bis 4 des Neunten Buches.

(2) Versicherte haben auch Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sowie auf unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen, die notwendig sind, um eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern. Leistungen der aktivierenden Pflege nach Eintritt von Pflegebedürftigkeit werden von den Pflegekassen erbracht. Die Leistungen nach Satz 1 werden unter Beachtung des Neunten Buches erbracht, soweit in diesem Buch nichts anderes bestimmt ist.

(3) Bei stationärer Behandlung umfassen die Leistungen auch die aus medizinischen Gründen notwendige Mitaufnahme einer Begleitperson des Versicherten.

Vorhergehender Fachbegriff: Leipziger Schule | Nächster Fachbegriff: Leistung an Erfüllungs Statt, erfüllungshalber



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Wear-out-Effect | Absatzerleichterung | Enumerationsverfahren

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon