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Personal

Siehe
>>> Humanvermögen,
>>> Humankapital.

In der Gesundheitswirtschaft:

Die Gesamtheit der Mitarbeiter bzw. Arbeitnehmer einer Organisation im Sinne von Unternehmen, Verband, Behörde oder Körperschaft. Der Begriff des Personals wird auch synonym zum Begriff der Beschäftigten verwendet, so etwa, wenn von den Beschäftigten im Gesundheitswesen bzw. dem Gesundheitspersonal gesprochen wird.

Tab. 1: Gesundheitspersonal von 1998 bis 2004

Quelle: Statistisches Bundesamt 2006

Gegenstand der Nachweisung

1998

1999

2000

2001

2002

2003

2004

Beschäftigte im Gesundheitswesen in 1.000

4.104

4.096

4.088

4.131

4.185

4.210

4.235

Anteil an allen Beschäftigten in %

10,5

10,3

10,2

10,3

10,6

10,7

10,98

FTE in 1.000

3.279

3.255

3.231

3.245

3.267

3.283

3.335

Im Allgemeinen wird unter Personal der Teil der Beschäftigten verstanden, die von der Organisation, für die sie tätig sind, bezahlt werden. Darüber hinaus gibt es aber durchaus auch unbezahlt tätiges Personal, dass zum Beispiel im Rahmen einer vorübergehenden Tätigkeit im Sinne eines Praktikums beschäftigt oder ehrenamtlich tätig ist. So gibt es in vielen Krankenhäusern ehrenamtlich Tätige, die zum Beispiel bestimmte soziale oder karitative Aufgaben in der Patientenbetreuung wahrnehmen.

Zeitweise gab es gerade im Rahmen der ärztlichen Weiterbildung auch so genannte Gastärzte, die zum Zwecke der Spezialisierung für eine begrenzte Zeit in einem Krankenhaus ärztliche Tätigkeiten ausübten, um bestimmte Fertigkeiten und Fähigkeiten zu erlernen, ohne dass sie dafür bezahlt wurden. Diese Gastarzt-Tätigkeit wurde von den ärztlichen Organisationen zum Teil heftig bekämpft, weil sie nach deren Meinung zu einem Preisdumping im Hinblick auf die Tätigkeit von Krankenhausärzten führte.

Weiterhin wird im Hinblick auf das gesamte Personal auch nach bestimmten Qualifikationsmerkmalen unterschieden. So unterscheidet der Verordnungsgeber im Hinblick auf das Personal in Apotheken etwa zwischen pharmazeutischem und nichtpharmazeutischem Personal.1 In der Bundespflegesatzverordnung2 wird im Hinblick auf das Personal des Krankenhauses zwischen folgenden Personalgruppen unterschieden:

• Ärztlicher Dienst

• Pflegedienst

• Medizinisch-technischer Dienst

• Funktionsdienst

• Klinisches Hauspersonal

• Wirtschafts- und Versorgungsdienst

• Technischer Dienst

• Verwaltungsdienst

• Sonderdienste

• Sonstiges Personal

Im allgemeinsprachlichen Sinne wird mit Personal auch das in privaten Haushalten beschäftigte Haus- bzw. Dienstpersonal bezeichnet.

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