Eine allseits anerkannte inhaltliche Abgrenzung und Definition des Gesundheitswesens gibt es nicht. Das Gesundheitswesen kann einerseits als Gesamtheit aller Institutionen und Personen gesehen werden, deren Tätigkeiten darauf gerichtet sind, die Gesundheit der Bevölkerung zu fördern und zu erhalten, oder andererseits auch als eine bestimmte Form der Verknüpfung aller Personen, Sachmittel und Einrichtungen, die im Dienste der Gesundheit wirken. Bei der weiteren inhaltlichen Präzisierung stellt sich überdies die Frage, welche Aufgabe dem Gesundheitswesen zugeschrieben wird. Soll es nur Aufgaben zur Heilung von Krankheiten wahrnehmen oder auch die Sicherung der Gesundheit übernehmen? Erst in Abhängigkeit von dieser Entscheidung ergibt sich eine Aussage darüber, welche Institutionen und Berufe dem Gesundheitswesen zugeordnet werden sollen. Dazu gehört auch die Frage, inwieweit neben dem mehr medizinisch-technischen Bereich auch soziale Dienste und die Selbsthilfe Berücksichtigung finden sollen. Wenngleich der Umfang der dem Gesundheitswesen zuzurechnenden Institutionen, Berufe und Versorgungssysteme umstritten ist, werden i. d. R. die in der Übersicht genannten Bereiche zum Gesundheitswesen gezählt. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch auf die privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen als Hauptfinanzierungsträger des Gesundheitswesens. Literatur: Beske, F./Wilhelmy, H.-]., Systemforschung im Gesundheitswesen, in: Das öffentliche Gesundheitswesen, Heft 1 (1976). Institut für Ge- sundheits-System-Forschung (Hrsg.), Verflechtungsanalyse des Gesundheitswesens in der Bundesrepublik Deutschland, Kiel 1986.
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