In der Wirtschaftssoziologie: Festlegung, Abgrenzung der Bedeutung von Begriffen durch genaue Angabe von Eigenschaften und Beziehungen der betrachteten Sachverhalte sowie die Angabe, Festlegung der Verwendungsweise von Worten oder Zeichen. Die wichtigsten Formen der Definition sind die Realdefinition und die Nominaldefinition. Formal besteht eine Definition aus dem Teil, der zu definieren ist (Definiendum) und dem Teil, der definiert (Definiens). Da beide Teile bedeutungsgleich sind, können sie in einem Verwendungszusammenhang jeweils durch einander ersetzt werden
eine sich aus zwei Gliedern zusammensetzende logische Gleichung bzw. Verknüpfungsformel. Den zu definierenden Teil dieser Gleichung pflegt man als Definiendum, den definierenden als Definiens zu bezeichnen: Definiendum = df Definiens. Diese Schreibweise macht deutlich, dass das Definiendum durch das Definiens (und umgekehrt) ersetzt wird. Dabei geht man davon aus, dass die Bedeutung des Definiens bekannt ist und legt das Definiendum als mit dem Definiens synonym fest. Um z.B. den Begriff Kosten einheitlich festzulegen, können Worte wie "Leistungsbezug", "Bewertung" und "Güterverzehr" verwendet werden. Kosten (Definiendum) wären damit definiert als "leistungsbezogener, bewerteter Güterverzehr" (Definiens). Wenn die zur Definition verwendeten Begriffe hinreichend eindeutig sind, besteht fortan Klarheit über die Bedeutung des Kostenbegriffs. Die zur Definition verwendeten Begriffe bleiben (bei diesem Beispiel) Undefiniert. Von Fachbegriffen wird meistens verlangt, dass sie möglichst genau sind (Präzision), einheitlich verwendet werden (Konsistenz) und tatsächlich das bezeichnen, was zu bezeichnen beabsichtigt ist (Validität). Diese Forderungen sind gelegentlich schwer zu erfüllen. Zuweilen ist es auch unzweckmässig, darauf rigoros zu bestehen. Im Zusammenhang mit der Formulierung von Theorien kann sich eine gewisse begriffliche Unschärfe nämlich durchaus als fruchtbar bzw. als ausgesprochen kreativ erweisen. Die bisherigen Ausführungen betrafen sog. Nominaldefinitionen, für die charakteristisch ist, dass sie lediglich mehr oder weniger zweckmässig, nicht aber wahr oder falsch sein können. Sie sagen uns nichts über die Eigenschaften der Realität. Eben diese Leistung erwartete man früher von sogenannten Realdefinitionen, die sich auf Gegenstände und Eigenschaften richten und deren "Wesen" zu erfassen suchen. Literatur: Chmielewicz, K., Forschungskonzeptionen der Wirtschaftswissenschaften, 2. Aufl., Stuttgart 1979, S. 43 ff. Schanz, G., Einführung in die Methodologie der Betriebswirtschaftslehre, Köln 1975, S. 34 ff. Raffee, H., Gegenstand, Methoden und Konzepte der Betriebswirtschaftslehre, in: Vah- lens Kompendium der Betriebswirtschaftslehre, Bd. 1,3. Aufl., München 1993, S. 1 ff.
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