Die Beschäftigung mit Einzelproblemen einer Wissenschaft setzt die Kenntnis der generellen methodologischen Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens und der speziellen methodologischen Probleme der betreffenden Wissenschaft voraus. Als Methode bezeichnet man jedes geregelte Verfahren, das dazu dient, einen bestimmten Zweck zu erreichen. Da nicht jedes Wissensgebiet eigene Methoden wissenschaftlicher Forschung und wissenschaftlicher Darstellung verwendet, sondern da es bestimmte wissenschaftliche Methoden gibt, die bei vielen Wissensgebieten angewendet werden, hat man eine allgemeine Methodenlehre (Methodologie) entwickelt. Stellt man alle Methoden eines bestimmten Erfahrungs-, Betätigungs- und Wissensgebietes zusammen, so erhält man die Methodenlehre des betreffenden Gebietes. Zu den Methodenproblemen rechnet man im weiteren Sinne nicht nur die Fragen der wissenschaftlichen Forsch ungs- und Darstellungsmethoden, sondern ebenso die Fragen des Erkenntnisobjekts, des Erkenntniszieles und des Auswahlprinzips einer Wissenschaft, der Stellung der betreffenden Wissenschaft im System aller Wissenschaften sowie der Abgrenzung zu anderen wissenschaftlichen Disziplinen. Als Gegenstand der Betriebswirtschaftslehre ist in der Literatur der Betrieb, die Betriebswirtschaft, die Privatwirtschaft, die Unternehmung oder die Einzelwirtschaft bezeichnet worden. Der Begriff »Einzelwirtschaft« ist der Oberbegriff für alle Wirtschaftseinheiten (Zellen), in denen sich das Wirtschaften vollzieht.
Bestimmt man die Einzelwirtschaft zum Objekt der Betriebswirtschaftslehre, so umschließt dieses Objekt neben der Produktionswirtschaft (Betrieb im engeren Sinne) auch die privaten und öffentlichen Haushalte (Konsumtionswirtschaften). Faßt man den Betrieb als eine Kombination von Produktionsfaktoren auf, mit der seine Eigentümer bestimmte Ziele realisieren wollen (z. B. Maxi-mierung ihres Einkommens, Verbesserung ihres Sozialprestiges, Erringen wirtschaftlicher Macht), so sind Gegenstand einer solchen Betriebswirtschaftslehre alle Entscheidungen über den Einsatz von Mitteln, mit denen diese Ziele optimal realisiert werden können. Die Ziele von Produktions und Konsumtionswirtschaften sind unterschiedlich. Die gemeinsame Verbindung aller Einzelwirtschaften könnte lediglich darin gesehen werden, daß alles Handeln in Einzelwirtschaften auf eine Maximierung des Nutzens von Menschen ausgerichtet ist. Diese Zielsetzung ist zu allgemein, als daß sie als Auswahlprinzip einer einzigen wissenschaftlichen Disziplin verwendet werden könnte. Aufgrund des derzeitigen Standes der Diskussion ist das Erkenntnisobjekt der Betriebswirtschaftslehre das wirtschaftliche Handeln und damit der auf wirtschaftliche Ziele gerichtete Entscheidungsprozeß im Betriebe im Sinne von Produktionswirtschaften. Soweit dieser Entscheidungsprozeß von den Zielen der Unternehmer, d. h. der Eigentümer und ihrer Organe ausgeht, ist die heutige Betriebswirtschaftslehre als eine »Unternehmerwirtschaftslehre« zu charakterisieren. Die Bestimmung des Auswahlprinzips ist eine jedem Forscher selbst überlassene Entscheidung. Zwei prinzipielle Auffassungen stehen sich gegenüber:
Die »Wertfreien« lehnen die Abgabe ethischer Werturteile im Rahmen der Betriebswirtschaftslehre aBund verwenden deshalb als Auswahlprinzip nur empirisch feststellbare Ziele der Betriebe. Sie bewerten weder diese Ziele noch die zu ihrer Realisierung eingesetzten Mittel von ethischen Vorstellungen her.
Die »Wertenden« leiten selbst aus ethischen Wertvorstellungen Ziele für unternehmerisches Handeln ab, überprüfen im zweiten Schritt, inwieweit die empirisch beobachteten Ziele mit den selbst postulierten Zielen übereinstimmen und entwickeln dann Verfahren, um das tatsächliche Verhalten der Betriebe in Richtung auf das für ethisch richtig erachtete Verhalten zu verändern.
Das Prinzip der Gewinnmaximierung wird als Auswahlprinzip der Betriebswirtschaftslehre vor allem mit zwei Behauptungen kritisiert:
Es sei überhaupt nicht die zentrale Zielsetzung der Unternehmungen, weil die Maximierung des Gewinns nicht quantifizierbar sei und weil die unternehmerischen Entscheidungen das Ergebnis einer ganzen Anzahl von Zielen (Zielkombination) sei.
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