Unternehmer
i.S. des Umsatzsteuerrechts ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Weitere Voraussetzungen sind Nachhaltigkeit, Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, Einnahmenerzielungsabsicht (§ 2 I UStG).
Unternehmen i.S. des UStG ist die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers (§ 2 I 2 UStG); danach kann ein Unternehmer (natürliche oder juristische Person) zwar einkommenssteuerlich mehrere Betriebe, umsatzsteuerlich jedoch nur ein einziges Unternehmen haben. Leistungen von Betrieben desselben Unternehmers untereinander sind nichtsteuerbare Innenumsätze.
Der Unternehmer ist eine Person, die eine Unternehmung plant, gründet und leitet. Der Unternehmer trägt dabei das Risiko des Kapitalverlustes.
sind Personen, die selbständig und in Eigenverantwortung eine » Unternehmung leiten. Sie treffen in diesem Rahmen grundsätzliche und weitreichende Entscheidungen. Ein selbständiger Unternehmer ist Inhaber seines Unternehmens. Ihm steht der Gewinn zu, für den er das unternehmerische Wagnis zu tragen hat, d.h. sein gesamtes Vermögen haftet den Gläubigern bzw., je nach Wahl der - Rechtsform, ein entsprechender Teil. Ein angestellter Unternehmer wird als Manager bezeichnet. Ein Manager hat meist keinen rechtlichen oder vermögensmäßigen Anteil am Unternehmen. Hingegen wird ihm vom Eigentümer oder von den Gesellschaftern eine ähnlich weitreichende Entscheidungsgewalt eingeräumt, wie sie der selbständige Unternehmer hat (Ausnahme: Liquidation und ähnliche den Bestand der Unternehmung berührende Eingriffe).
In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Begriff für den/die Kapitalistin, der/die Kapitaleigentum und Kapitalfunktion in seiner Person vereinigt, d.h. der den ihm gehörenden Betrieb selbst leitet.
Bei Banken der Gesellschafter eines Privatbankierhauses, als Privatbankier bez. I. w. S., wenngleich nicht korrekt, auch für Topmanager der Banken verwendet.
kombiniert aus Eigeninitiative Produktionsfaktoren, um Güter und Dienste zu produzieren, die er mit Gewinn am Markt absetzen will. Hierbei übernimmt er das volle Risiko und die Verantwortung. Der Unternehmer ist der Motor der wirtschaftlichen Entwicklung: Er ist untrennbar mit einer marktwirtschaftlichen Ordnung verbunden. In den Wirtschaftswissenschaften rückte erst mit Joseph A. Schumpeter (1883-1950) der Unternehmer wieder in den Mittelpunkt der Betrachtungen. Schumpeter unterscheidet zwei Unternehmertypen (1912): den Pionierunternehmer, der Innovationen (neue Kombinationen) durchsetzt und Dynamik in den ökonomischen Bereich bringt (dynamischer Unternehmer), sowie den "Betriebsleiter", der nicht agiert, sondern lediglich reagiert. Ernst Heuss hat diesen Gedanken in seiner Markttheorie aufgegriffen, indem er initiative Pionier- und spontan imitierende Unternehmer unterscheidet. Die Interdependenz von Marktentwicklung (Marktphase) und Unternehmertyp spielt bei Heuss eine entscheidende Rolle unter dem Aspekt der Gleichartigkeit (Iteration) und Verschiedenartigkeit (Mutation). Gäbe es nur Pionierunternehmer, so käme es aufgrund der permanenten Neuerungen zu einem Chaos, wären nur konservative "Betriebsleiter" vorhanden, so würde sich alles nur noch in bereits bekannten Bahnen bewegen. Für die ökonomische Entwicklung sind alle Unternehmertypen notwendig, d. h. derjenige, der ständig nach vorne drängt, ist ebenso erforderlich wie der, der verharrt und bewahrt; entscheidend ist die "richtige" Mischung der verschiedenen Unternehmertypen. Literatur: Heuss, E., Allgemeine Markttheorie, Tübingen, Zürich 1965. Schumpeter, J.A., Theorie der wirtschaftlichen Entwicklung, Leipzig 1912.
(deutsches Recht) ist nach § 14 Abs. 1 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfä-hige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
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