Kreditinstitut in der Rechtsform der Einzelfirma oder der Personengesellschaft (oHG, KG). In den Statistiken, die die —Deutsche Bundesbank über das deutsche Bankensystem veröffentlicht, werden Privatbankiers als Teilgruppe der Kreditbanken geführt. Privatbankiers sind eine traditionsreiche, aber immer kleiner werdende Gruppe. Bis weit in das vorige Jh. hinein waren sie der Inbegriff des privaten Bankgewerbes; zu Beginn unseres Jh. gab es noch mehr als 1000 von ihnen. Mit dem starken Wachstum der Aktienbanken, die sich mit umfangreichen —Bankstellennetzen die Ersparnisse der Bevölkerung erschlossen, ist ihre Bedeutung ständig zurückgegangen; allein zwischen 1957 und 1990 ist ihre Zahl von 245 auf 81 gesunken. Typisch für Privatbankiers ist die individuelle Betreuung grösserer Industrie- und Privatkunden bei gleichzeitigem Verzicht auf das Geschäft mit weiten Kreisen der Bevölkerung. So unterhalten sie meist keine oder nur wenige Geschäftsstellen; Spareinlagen spielen keine grössere Rolle bei ihrer Mittelbeschaffung. Sie finanzieren sich vor allem mit Geldern von Grosskunden und von anderen Banken; die Kreditvergabe ist überwiegend kurzfristig. Grösstes Einzelinstitut ist das Bankhaus Merck, Finck & Co. Andere grosse Häuser sind in den letzten Jahren in Kapitalgesellschaften umgewandelt worden (Sal. Oppenheimer jr. & Cie. KGaA; Trinkaus & Burkhardt KGaA). Literatur: Neumann, R., Der deutsche Privatbankier, Wiesbaden 1965. Zahn, J. C. D., Der Privatbankier, 3. Aufl., Frankfurt a.M. 1972.
Privatbankiers nennen sich die persönlich haftenden Gesellschafter von Banken in der Rechtsform der Einzelunternehmung, der OHG, der KG, der KGaA bzw. die in dieser Rechtsform geführten Banken selbst. Ein Privatbankier ist z. B. die SchmidtBank in Hof/Saale.
Kreditbanken
Bezeichnung für geschäftsführende Gesellschafter privater Bankinstitute, die i. d. R. in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft, oHG oder KGaA geführt werden, wobei der oder die Inhaber die Stellung des persönlich haftenden Gesellschafters innehaben.
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