Die Frage des Unterhalts ist eine der zentralen Fragen des Familienrechts, da die Versorgung aller Familienmitglieder - der Eltern und der Kinder - für jeden Menschen, der in einer Familie lebt, von nicht unerheblicher Bedeutung ist. Die Verpflichtung zum Familienunterhalt formuliert § 1360 des Bürgerlichen Gesetzbuches: »Die Ehegatten sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. Ist einem Ehegatten die Haushaltsführung überlassen, so erfüllt er seine Verpflichtung, durch Arbeit zum Unterhalt der Familie beizutragen, in der Regel durch die Führung des Haushalts.«
Unterhalt ist also nicht ausschließlich eine Vermögensleistung; auch mit einer Arbeitsleistung zum Wohle der Familie trägt man zum Unterhalt bei. Der Unterhalt in Form einer Geldrente wird auch Barunterhalt genannt, (Unterhaltspflichten)
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