Die etwa fünfundvierzig heute in Deutschland existierenden Privatbanken gehören im dreigliedrigen deutschen Bankensystem zu den Geschäftsbanken, da sie einerseits privatrechtlich organisiert sind, sich aber in Privat- und nicht in genossenschaftlichem Besitz befinden. Nach ihrer Organisationsform Personengesellschaften, werden sie eben wegen dieser Personenbezogenheit Privatbanken genannt. Es gab Zeiten, da eine solche Einteilung der Banken beinahe obsolet war, da fast nur Privatbanken existierten.
Die erste Handelsbank Deutschlands wurde 1402 in Frankfurt am Main gegründet, genannt »Der Wessil«. Bereits 1403 spaltet sich Der Wessil in vier Geldhäuser. Drei von ihnen sind die ersten Privatbanken Deutschlands. Als erste Privatbankiers Deutschlands sind Silfried Guldenschlaff, Jekil Humbrecht zu Schlammstein und Johann Palmstorffer zum Quydenbaum anzusehen.
Im 19. Jahrhundert beginnt mit der Umwandlung des Bankhauses Abraham Schaaffhausen in die Aktiengesellschaft A. Schaaffhausen’scher Bankverein (1848) eine für die Privatbanken folgenschwere Entwicklung. Es entstehen weitere Aktienbanken und daneben die ersten Genossenschaftsbanken und Sparkassen. In den Gründerjahren 1870 bis 1873 entstanden die wichtigsten Großbanken, und dem Gründerkrach folgte ein weiterer Konzentrationsprozeß.
Trotz aller Erschütterungen haben die Privatbanken bis heute überlebt; hinter vielen von ihnen stecken allerdings große Unternehmen oder Banken als Mehrheitseigner und nicht mehr der »klassische« Privatbankier. Nach Angaben der Interessenvereinigung der Privatbanken, des Bundesverbands deutscher Banken (BdB), beträgt der Marktanteil der privaten Banken in etwa 37 Prozent. Mehr als 200.000 Mitarbeiter sind bei ihnen in Lohn und Brot.
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