Siehe auch: Unternehmungsform
(engl. legal form) Die Rechtsform ist die rechtliche Organisationsform eines Unternehmens. Die gesetzliche Normierung der einzelnen Gesellschaftsformen regelt nicht nur das Verhältnis der Gesellschafter (Gesellschaft) untereinander, sondern dient auch der Sicherheit im Rechtsverkehr. So können mögliche Geschäftspartner bereits an der Firmenbezeichnung (Firma) erkennen, ob z. B. eine Haftungsbegrenzung der Gesellschafter vorliegt. Es werden im Einzelnen unterschieden: I. Privatrechtliche Unternehmensformen: 1. Einzelunternehmen; 2. Personengesellschaften (Gesellschaft bürgerlichen Rechts [GbR], offene Handelsgesellschaft [oHG], Kommanditgesellschaft [KG], Stille Gesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft); 3. Kapitalgesellschaften (Gesellschaft mit beschränkter Haftung [GmbH], Aktiengesellschaft [AG], Kommanditgesellschaft auf Aktien [KGaA]); 4. Genossenschaften und Vereine; 5. Sonderformen (GmbH & Co. KG, Doppelgesellschaft, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit [VvaG], Reederei u. a.). II. Öffentlich echtliche Unternehmensformen: 1. ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Eigenbetriebe, Sondervermögen, nicht rechtsfähige Anstalten); 2. mit eigener Rechtspersönlichkeit (Anstalten, Körperschaften, Stiftungen). Die einzelnen Rechtsformen unterscheiden sich vor allem in der unterschiedlichen Haftung der Gesellschafter, der Art ihrer Einbindung in die Gesellschaft und dem (Nicht ) Vorliegen eigener Rechtsfähigkeit.
ist der gesetzliche Rahmen, in dem eine Unternehmung tätig wird. Die einzelnen Rechtsformen sind vom Gesetzgeber genau bestimmt, können jedoch vom Unternehmen frei gewählt werden. Die Rechtsform regelt die Rechtsverhältnisse zwischen den Gesellschaftern sowie weitere Fragen: — Haftung, Geschäftsführung durch die Gesellschafter, Beteiligung an Gewinn und Verlust. Weiterhin ergeben sich aus der Wahl der Rechtsform Einflüsse auf die Belastung mit Steuern, Möglichkeiten der Finanzierung sowie Prüfungspflicht und Veröffentlichungspflicht des Jahresabschlusses. Man unterscheidet: /. Personengesellschaften, hierzu gehören Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, -GmbH & Co. KG, -Stille Gesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts; 2. Kapitalgesellschaften, hierzu gehören Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien (siehe -Kommanditgesellschaft), Gesellschaft mit beschränkter Haftung, bergrechtliche Gewerkschaft; 3. Sonderformen, Genossenschaft, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Der Einzelkaufmann (Einzelfirma) ist eine Personenunternehmung, jedoch keine Gesellschaft.
Auch: Unternehmungs-, Gesellschaftsform u. ä. Juristische Form (des Gesellschaftsrechts), in der eine Bank o. a. Unternehmung betrieben wird.
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