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Einzelunternehmen

(engl. individual enterprise, one man business, sole proprietorship) Ein Unternehmen, das von einer Einzelperson betrieben wird, bezeichnet man als Einzelunternehmen (Einzelfirma). Es ist somit von den Personengesellschaften abzugrenzen. Handelt es sich bei dem Betrieb um ein Handelsgewerbe, ist der Unternehmer Einzelkaufmann und sein Unternehmen ist in das Handelsregister einzutragen, es sei denn, es erfordert nach Art und Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb.

Für im Rahmen des Geschäftsbetriebs eingegangene Verbindlichkeiten haftet der Einzelunternehmer uneingeschränkt auch mit seinem Privatvermögen. Die Auflösung des Unternehmens erfolgt formlos und ohne Abwicldung durch einen Liquidator (Liquidation).

Einzelfirma

Der Einzelunternehmer ist Alleininhaber der Unternehmung. Als Firma ist der Familienname und mindestens ein ausgeschriebener Vorname Pflicht. Eintragung in das Handelsregister ist Pflicht (Ausnahme bei Minderkaufmann).

Wird von einer einzelnen Person betrieben und rechtlich vertreten. Dem Einzelunternehmer obliegt allein die Geschäftsführung und damit die Leitung des Unternehmens, die Führungskapazität ist naturgemäß beschränkt. Er trägt das gesamte geschäftliche Risiko und haftet unbeschränkt, d.h. auch mit seinem Privatvermögen, für die Schulden der Gesellschaft. Da außer ihm keine weiteren Gesellschafter (Eigenkapitalgeber) existieren, sind auch die Möglichkeiten finanzielle Mittel zu beschaffen bei der Einzelunternehmung deutlich begrenzt. Für die Zuführung von Eigenkapital kommt neben der (in beliebiger Höhe zu tätigenden) Einlage des Unternehmens vor allem die Einbehaltung von Gewinnen (Selbstfinanzierung) in Betracht. Die Möglichkeiten zur Aufnahme von Fremdkapital hängen ab vom Umfang der Kreditsicherheiten, die der Inhaber aus seiner Privatsphäre heraus zu gewähren in der Lage ist. Die Einzelunternehmung eignet sich vor allem für Geschäfte mit einem überschaubaren Kapitalbedarf. Sie ist die am häufigsten gewählte Rechtsform für kleine Unternehmen.

Betriebswirtschaftliche Bedeutung:
1. Eigentümer haftet mit seinem gesamten, also auch privaten Vermögen.
2. Eigentümer trägt das alleinige Risiko. Als Gegenleistung steht ihm der alleinige Gewinnanspruch zu.
3. Alleinige Geschäftsführung.
4. Die Eigenkapitalbasis als Determinante für den Kreditspielraum ist durch das Privatvermögen des Eigentümers begrenzt.
5. Der Gewinn unterliegt der Einkommensteuer.

Die Einzelunternehmung ist eine Unternehmungsform, bei der der Einzelunternehmer gleichzeitig alleiniger Unternehmungsleiter und einziger Eigenkapitalgeber ist; er haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen, dafür steht ihm auch der gesamte Gewinn der Unternehmung zu. Die Struktur und die Entwicklung der Einzelunternehmung werden durch die Persönlichkeit des Unternehmers stark geprägt. Damit sind Vorteile, wie die schnelle Entscheidungsmöglichkeit und hohe Anpassungsfähigkeit, verbunden, aber auch Nachteile, wie die geringe Selbstfinanzierungsmöglichkeit und die oft fehlende Kreditfähigkeit, zu sehen. Einzelunternehmungen sind oft kleine Unternehmungen, wo neben dem Inhaber auch die Familienangehörigen mitarbeiten, ansonsten aber nur wenige Arbeitskräfte beschäftigt werden. Die Zahl der Einzelunternehmungen ist sehr groß. Man findet sie hauptsächlich im Handel und im Handwerk und selten in der Industrie. Es gibt rund 1,5 Millionen Einzelunternehmungen einschließlich der Angehörigen der freien Berufe.

Synonym auch Einzelkaufmann. Eine natürliche Person ist Alleininhabereines selbständig operierenden Wirtschaftssubjektes (Firma). In denGrenzen der Rechtsordnung, namentlich des Betriebsverfassungsgesetzes, sind die Kompetenzen des Inhabers der Einzelunternehmung prinzipiell nicht limitiert. Er haftet für alle Verbindlichkeiten mit seinem gesamten geschäftlichen und privaten Vermögen. Die Grenzen der Finanzierungsmöglichkeiten einer Einzelunternehmung werden durch dieVerhältnisse und Kreditmöglichkeiten des Alleininhabers gezogen. Es besteht die Möglichkeit der Eingehung einer stillen Gesellschaft. Die Einzelunternehmung ist die ideale Form für Unternehmen mit geringerem Kapitalbedarf und einfacherer Führungs- und Verantwortungsstruktur. Wenn die Alleinkompetenz in der Folgegeneration erhalten bleiben soll, hegt rechtzeitige Vorsorge in erbrechtlicher Hinsicht auch bezüglich Abfindung nahe.

Bez. f. einen Gewerbebetrieb, dessen Eigenkapital von einer natürlichen Person - evtl. mit stillem(n) Gesellschafter(n) - aufgebracht wird. Diese Person muss Kaufmann oder Kleingewerbetreibender sein. Eine E. wird vom Eigentümer selbstverantwortlich geleitet; dieser trägt allein das Risiko und haftet unbeschränkt fit. alle Verbindlichkeiten. Vgl. Einzelkaufmann.

(österreichisches Recht). Ein Einzelunternehmen ist ein Unternehmen, das von einer einzelnen Person betrieben wird und damit im Gegensatz zur   Gesellschaft (societas) steht. Als Einzelunternehmer kommen natürliche (Selbständige) und juristische Personen (ideeller   Verein und   Privatstiftung im Rahmen ihres Nebenerwerbs, Sparkasse, juristische Personen des öffentlichen Rechts) in Be­tracht. Einzelunternehmen müssen nach § 19 öUGB in ihrer   Firma zwingend den Zusatz „eingetra­gener Unternehmer” bzw. „e.U.” führen.

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