Rechtsform
Die Unternehmungsform ist die Rechtsform der Unternehmung. Die Rechtsformen sind nicht Gegenstand der Betriebswirtschaftslehre, sondern der Rechtswissenschaft. Der Betriebswirt muß jedoch die vom Recht angebotenen Formen kennen, um die im Hinblick auf das Unternehmungsziel optimale Rechtsform zu wählen. Grundsätzlich stehen der Unternehmung alle Rechtsformen offen, wenn bestimmte Normen (Zahl der Gründer, Höhe des Nominalkapitals) erfüllt sind. Als Unternehmungsform kann eine Einzelunternehmung, eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft gewählt werden. In einzelnen Fällen aber sind Rechtsformen vom Gesetzgeber für bestimmte Betätigungen zwingend vorgeschrieben. So sind beispielsweise Versicherungsbetriebe entweder als Aktiengesellschaft (AG) oder als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) zu führen. In anderen Fällen dürfen bestimmte Rechtsformen nur gewählt werden, wenn auch eine entsprechende Betätigung gegeben ist. So darf beispielsweise die Reederei nur dann als Unternehmungsform gewählt werden, wenn auch eine Seeschiffahrtsunternehmung betrieben wird. Es kann aber auch eine beliebige andere Rechtsform gewählt werden.
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