Siehe auch: Partenreederei
ist eine Gesellschaft, deren Mitglieder (Reeder) ein ihnen gemeinschaftlich gehörendes Schiff für gemeinschaftliche Rechnung zum Erwerb durch Seefahrt verwenden (§ 489 HGB). Bei der Partenreederei haben mehrere Eigentümer feste Eigentumsanteile (Parten) an einem Schiff. Insgesamt geregelt in §§ 474 ff HGB.
Im engeren Sinne ist die Reederei der Zusammenschluß von mehreren Personen, um ein ihnen nach Bruchteilengehörendes Schiff zu verwenden. Diese im Handelsgesetzbuch geregelte Rechtsform stellt eine Kombination aus Gemeinschaft und Gesellschaft dar. Im weiteren Sinne verstehtman unter Reederei ein Unternehmen, dasdie Hochseeschiffahrt oder Binnenschiffahn betreibt, wobei die Rechtsform eine der üblichen Unternehmensformen des Handelsrechts sein kann.
Allg. Bez. für Schifffahrtsbetrieb; unabhängig davon, ob dieser einen oder mehrere Reeder (Mitreeder) hat (und gleichgültig, ob Binnen-, Küsten- und/oder Seeschifffahrt betrieben wird).
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