Eine im Geschäftsleben übliche Abrechnung über Leistungsvorgänge. Sie dient den Geschäftspartnern als Buchungsbeleg, Kon- troll- und Nachweismittel. Zivilrechtlich bestehen keine Vorschriften, Rechnungen sind jedoch Urkunden i.S.d. §415 ZPO. Für kaufmännische Rechnungen existiert ein Formularvorschlag des Deutschen Normenausschusses (DIN 4991). Danach besteht die Rechnung aus Kopf, Kern und zusätzlichen Vertragsbedingungen. Umsatzsteuerlich (Umsatzsteuer) ist jede Urkunde eine Rechnung, mit der ein Unternehmer oder in seinem Auftrag ein Dritter über eine Lieferung oder sonstige Leistung gegenüber dem Leistungsempfänger abrechnet, gleichgültig, wie diese Urkunde im Geschäftsverkehr bezeichnet wird. Mindesterfordernisse einer ordnungsmäßigen Rechnung sind: a) Name und Anschrift des leistenden Unternehmers sowie b) des Leistungsempfängers; c) Menge und handelsübliche Bezeichnung des Liefergegenstandes oder Art und Umfang der sonstigen Leistung; d) Zeitpunkt der Lieferung/sonstigen Leistung; e) Entgelt und f) auf das Entgelt entfallender Steuerbetrag (§14 UStG). Das Vorliegen einer ordnungsmäßigen Rechnung ist i. d. R. Voraussetzung für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug. Werden Umsätze an andere Unternehmer ausgeführt, so besteht die Verpflichtung, auf Verlangen des anderen Rechnungen auszustellen. Eine unberechtigt oder zu hoch ausgewiesene USt schuldet der Rechnungsaussteller (sog. Rechnungsteuer); bei zu niedrigem Ausweis wird USt in richtiger Höhe geschuldet, abziehbar ist beim Leistungsempfänger aber nur die ausgewiesene Steuer. Durch Rechnungsberichtigung können die Folgen mangelhafter Rechnungen u.U. beseitigt werden, nicht jedoch bei unberechtigtem Steuerausweis oder fehlender Leistung.
(auch: Faktura) ist die Mitteilung des Gläubigers an den Schuldner über eine Forderung. Sie enthält insbesondere Angaben über die erbrachte Leistung, die Fälligkeit der Forderung sowie die Lieferbedingungen und die Zahlungsbedingungen. Nach § 14 Abs. 1 UStG hat der Empfänger der Leistung einen Rechtsanspruch auf eine Rechnung mit eigenem Mehrwertsteuer-Ausweis.
Faktura
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