Siehe auch: Umsatzsteuer
(engl. value dded tax) Im allgemeinen Sprachgebrauch wird mit dem Begriff Mehrwertsteuer (MWSt) die Umsatzsteuer bezeichnet. Der Begriff verleitet zu der Annahme, dass lediglich der von einem Unternehmer geschaffene Mehrwert der Besteuerung unterliegt. Eine derartige Auslegung verkennt den Typ der Allphasenumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug. Hierbei setzt die Umsatzbesteuerung auf der Endstufe, nämlich bei einem 4 Umsatz an den Endverbraucher, an. Infolge des Vorsteuerabzuges ergeben sich auf den Vorstufen trotz vielfacher Wertschöpfung für den Unternehmer keine umsatzsteuerlichen Belastungen, denn die Umsatzbesteuerung ist in dem vom Endverbraucher zu entrichtenden Preis (Entgelt) enthalten. Ob und in welcher Höhe Wertschöpfungen bei den beteiligten Unternehmern verwirklicht worden sind, ist dabei letztlich belanglos.
ist eine - Steuer, die ausschließlich dem Bund zusteht. Sie löste 1968 die alte Umsatzsteuer ab, die bei jedem Geschäftsvorfall im Absatzkanal anfiel und sich somit bis zum Endverbraucher immer höher auf den Preis anhäufte. Die Mehrwertsteuer hingegen führt nicht zu dieser Endbelastung, weil die vom Verkäufer berechnete Mehrwertsteuer mit der von ihm beim eigenen Einkauf bezahlten Mehrwertsteuer (= Vorsteuer) aufgerechnet wird; nur der Differenzbetrag (= Zahllast) ist zu einem bestimmten Termin ans Finanzamt zu entrichten.
Umsatzsteuer
Umsatzsteuer
Umsatzsteuer Meilensteine FuE-Planung
- Steuer, die an der Einkommensentstehung anknüpft, wobei die Wertschöpfung als Steuerobjekt dienen kann; die Integration der Wertzuwachsbesteuerung mit der Mehrwertsteuer ist theoretisch strittig, praktisch nicht existent. Der Tarif kann für alle Arten der Wertschöpfung gleich sein oder in einer wachstums-, struktur- oder verteilungspolitisch erwünschten Weise nach einzelnen Arten differenzieren. Eine Differenzierung der Steuertarife für bestimmte Branchen kann zur Steuerung der Nachfrage über die Güterpreise (bei Überwälzung) sowie des Angebots über die Rentabilität (bei Nichtüberwälzung) dienen (z.B. Förderung von Schlüsselindustrien). Eine Differenzierung nach der Einkommensverwendung kann wachstumspolitisch (Steuerbefreiung der Investition) wie verteilungspolitisch (unterschiedliche Tarife für lebensnotwendige und Luxusgüter) sinnvoll sein. Die Mehrwertsteuer ist damit ein hervorragendes Mittel indirekter Wirtschaftspolitik. Die Steuerschuld und -bemessungsgrundlage bei der Mehrwertsteuer kann direkt aus den die Wertschöpfung konstituierenden Größen oder indirekt ermittelt werden. Die direkte Ermittlung geschieht nach der substraktiven Methode (Wertschöpfung als Differenz von - Produktionswert und Vorleistungen) oder additiven Methode (Wertschöpfung als Summe der Faktoreinkommen) mit anschließender Multiplikation mit dem Steuertarif. Indirekt läßt sich die Steuerschuld durch Vorumsatzabzug (Umsatz minus Vorleistungen, die Umsätze von Lieferanten sind) oder Vorsteuerabzug ermitteln (Steuerschuld als Differenz der mit dem Tarif multiplizierten Umsätze des Zensiten und der in den Vorlieferungen enthaltenen Mehrwertsteuer). Fiskalisch hat der Vorsteuerabzug den Vorteil, dass Steuerermäßigungen für bestimmte vorgelagerte Branchen bei deren Abnehmern wieder ausgeglichen werden können, ökonomisch den Nachteil, dass eine exakte Wertschöpfungsermittlung nicht mehr erfolgt. Die deutsche Umsatzsteuer ist als Allphasen-Nettoumsatzsteuer dem Konzept der Mehrwertbesteuerung angenähert. Literatur: Steuerreformkommission (1971). Lindholm, R.W. (1970). Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium der Finanzen (1961)
Die Finanzminister der EU haben sich auf einen Mindestsatz von 15 % geeinigt. Die Mehrwertsteuer (MWSt) ist in den Ländern der Europäischen Union unterschiedlich hoch und liegt i. d. R. über dem Mindestsatz.
(MWSt) - (engl.) Value Added Tax (VAT) oder (frz.) Taxe sur la Valeur Ajoutée (T.V.A.). Die MWSt ist (seit dem 01.01.1968 in der EU eingeführt) eine Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug; eine nicht-kumulative Allphasen-Nettoumsatzsteuer. In den EU-Staaten gilt grundsätzlich für alle Umsatzarten ein jeweils einheitlicher Mehrwertsteuersatz; dieser Normalsatz beträgt zurzeit in Deutschland 16 % (in EU-Staaten mindestens 15 %). Für bestimmte lebensnotwendige Güter ist die Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes gestattet; er beträgt dzt. in Deutschland 7 % (in EU-Staaten mindestens 5 %).
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