Örtliche Finanzbehörden, die in sachlicher Hinsicht für die Festsetzung, Erhebung und Beitreibung der meisten Steuern zuständig sind. Sie verwalten neben den Landessteuern auch bestimmte Bundessteuern sowie die Gemeinschaftssteuern im Auftrag des Bundes.
Auch die Steueraufsicht und die Verfolgung von Steuerordnungswidrigkeiten und Steuervergehen gehören zu den Aufgaben der Finanzämter. Für die Gemeinden setzen die Finanzämter die sog. Realsteuern fest (Grundsteuer, Gewerbesteuer) und zerlegen gegebenenfalls Steuermessbeträge. Nach der örtlichen Zuständigkeit sind zu unterscheiden: Wohnsitzfinanzamt, Betriebsfinanzamt, Lagefinanzamt und Tätigkeitsfinanzamt.
Vorhergehender Fachbegriff: Finanzagentur | Nächster Fachbegriff: Finanzanalyse
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|