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Belastung

Belastung 1. In der Buchführung: Buchung eines Geschäftsvorfalls auf der linken Seite (Soll) eines Kontos. Im Grundstücksrecht: Die Belastung eines Grundstücks im Grundbuch dient der Sicherung einer Forderung an den Grundstückseigentümer. Wenn der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann sich der Gläubiger aus dem Verkaufs- oder Versteigerungserlös des Grundstücks befriedigen. Die Belastung kann auch den Sinn haben, jemandem bestimmte andere Rechte (z. Belastung ein Vorkaufsrecht) einzuräumen. Im Steuerrecht: im Sinne von außergewöhnliche Belastungen.

Buchung auf der Sollseite eines Bankkundenkontos. Ggs.: Vergütung.

(stress) in der Elastizitätstheorie der Physik die in einem Körper durch Einwirkung einer äusseren Kraft (load) erzeugte innere Spannung. Unter "strain" (Beanspruchung) versteht man die sich daraus ergebende Verformung des Körpers. Der zwischen den drei Grössen load, stress und strain bestehende Zusammenhang ist Gegenstand des Hooke\'schen Gesetzes. Der Physiologe Hans Selye hat in den 30er Jahren dieses Modell auf den Humanbereich übertragen. Im Deutschen hat sich, vor allem in der Arbeitswissenschaft, der Begriff Belastung für die sich aus der Arbeitsaufgabe und den Arbeitsbedingungen ergebenden äusseren Einwirkungen wie Lärm, Hitze, Kälte etc. eingebürgert. "Belastung" entspräche also eigentlich "load", wird aber i.d.R. synonym mit dem Begriff "stress" verwendet. Für diese äusseren Faktoren wird der Begriff "Stressor" verwendet, so dass man den Begriff der "Belastung" für die Wahrnehmung dieser äusseren Faktoren reservieren sollte. Während in den Naturwissenschaften Belastungen relativ einfach zu operationalisieren und zu messen sind, stellt dies bei der Übertragung des Begriffs z. B. auf soziale Systeme ein schwieriges Problem dar.           Literatur: Nitsch, Zur Gegenstandsbestimmung der Stressforschung, in: Nitsch, /. (Hrsg.), Stress, Theorien, Untersuchungen, Massnahmen, Bern 1981, S. 29 ff.

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